KfW-Förderung 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Seit dem 23.11.2021 können Sie die Förderung des Erwerbs und der Errichtung von neuen, nicht öffentlichen Ladestationen beantragen. Gefördert werden Ladestationen, die sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden und zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Parken von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind.
Die KfW Förderung 441 können Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen beantragen.
Alle GEWISS Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen in Unternehmen 441 förderfähig.
Weitere Informationen zur KfW Förderung 441 finden Sie hier. Ihren Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 können Sie direkt im KfW-Zuschussportal stellen.