Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

KfW-Förderung 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge 

Seit dem 23.11.2021 können Sie die Förderung des Erwerbs und der Errichtung von neuen, nicht öffentlichen Ladestationen beantragen. Gefördert werden Ladestationen, die sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden und zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Parken von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind.

Die KfW Förderung 441 können Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen beantragen.

Alle GEWISS Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen in Unternehmen 441 förderfähig.

Weitere Informationen zur KfW Förderung 441 finden Sie hier. Ihren Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 können Sie direkt im KfW-Zuschussportal stellen.

 

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Die Förderung in Höhe von 900 Euro gilt pro Ladepunkt. Bei Kauf und Installation einer Ladestation mit zwei Ladepunkten wie beispielsweise der GEWISS Wallbox I-ON Wall erhalten Sie also insgesamt 1.800 Euro Förderung. Auf der offiziellen KfW-Seite finden Sie unter dem Punkt Konditionen eine Tabelle zur Berechnung des Zuschusses. Sie können die Anzahl der Ladepunkte bereits bei Antragstellung angeben.
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für die KfW Förderung Ladestation in Unternehmen 441
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